Versichern – WARUM?

An Hand von Beispielen können Sie erkennen wie wichtig das Thema "Absichern" ist:

Welche weitreichenden Folgen ein (kleiner) Unfall haben kann, sehen Sie in den folgenden Fallbeispielen (Anm: Namen und Daten wurden geändert):

Beispiel: Friseurin

Christine M., Salzburg-Land, geschieden, 1 Sohn

  • Freizeitunfall im April 2011
  • Unfallursache: Fahrradsturz am Heimweg vom Einkaufen
  • Verletzungen: Hüftverletzung und daraus folgende Einschränkung des Bewegungsapparates
  • Erwerbsminderung: 38%


Einkommen vor dem Unfall: 972 € (ohne Trinkgelder)
Gesetzliche Unfallrente: 0 €

Christine M.:
"Meinen stehenden Beruf kann ich nicht mehr ausüben. Meine Fixkosten betragen 769 € p.m. Derzeit bin ich arbeitslos. Trotz intensiver Suche habe ich noch keine andere Arbeit gefunden."

Beispiel: Feinmechaniker

Rudolf E. (34), Wien, verheiratet, 1 Tochter

  • Arbeitsunfall Oktober 2011, beim Abschleifen eines Werkstückes, Eindringen mehrerer Metallsplitter in die Augen (trotz Schutzbrille)
  • Verletzung: gänzlicher Verlust der Sehkraft des rechten Auges, teilweiser Verlust der Sehkraft des linken Auges
  • Erwerbsminderung: 60%

Einkommen vor dem Unfall: 2.325,53 €
Gesetzliche Unfallrente: 1.192,62 €

Rudolf E:
"Da ich jetzt schlecht sehe, kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Meine Firma, ein kleines Unternehmen, kann mir keine Ersatzarbeit anbieten. Den begonnenen Hausbau muss ich einstellen. Die Rückzahlungen aber laufen weiter. Unsere Fixkosten betragen 1.115 € p.m."

Die AUVA versucht für Rudolf E. einen anderen Beruf zu finden. Den seinerzeitigen Spitzenverdienst wird er jedoch nicht mehr bekommen.

Beispiel: Gastwirt und Fleischer

Franz A., Kärnten, verheiratet, 1 Sohn (Student, 28 Jahre)

  • Arbeitsunfall im Mai 2011
  • Unfallursache: Hantieren an der Fleischverarbeitungsmaschine
  • Verletzung: Verlust aller Finger der linken Hand
  • Erwerbsminderung: 45%

Einkommen vor dem Unfall: laut Steuerbescheid 43.106,19 €
Gesetzliche Unfallrente: 435,16 €

Franz A.:
"Die Versehrtenrente ersetzt nicht die verlorenen Finger. Der Fleischergeselle, den ich nun einstellen muss, wird mich monatlich 1.214 € kosten. Auch im Gasthaus kann ich bestimmte Arbeiten nicht mehr durchführen."

Selbst bei völliger Erwerbsunfähigkeit würde Franz A. nur dann eine EU-Pension erhalten, wenn er weder dem derzeitigen noch irgendeinem Beruf nachgehen könnte.

Beispiel: HTL-Schüler

Maximilian S., Tirol

  • Freizeitunfall in den Semesterferien 2011
  • Unfallursache: Sturz gegen die Liftstütze beim Snow-Boarden
  • Verletzung: Schädel-Hirn-Trauma, Brüche, Prellungen
  • Erwerbsminderung: voraussichtlich 30%

Einkommen vor dem Unfall: derzeit keines
Gesetzliche Unfallrente: 0 €

Maximilian S.:
"Nicht nur, dass ich ein Schuljahr verloren habe - ich weiß auch nicht, ob ich als Bauingenieur arbeiten werde können. Meine Verletzung verursacht starke Konzentrationsschwächen und laufende Nachbehandlungen."

Beispiel: EDV-Angestellter

Harald F., Wien

  • Freizeitunfall Juli 2011
  • Unfallursache: wird beim Spaziergang auf der Donauinsel von einem Radfahrer  gerammt, der daraufhin flüchtet
  • Verletzung: Trümmerbruch Ellbogen und Handwurzelgelenk
  • Erwerbsminderung: voraussichtlich 30%

Einkommen vor dem Unfall: 3.803,17 Euro
Gesetzliche Unfallrente: 0 €

Harald F.:
"Da der Täter leider geflüchtet, kann ich mich an ihm nicht schadlos halten. Durch meine Verletzungen kann ich leider meine rechte Hand nicht mehr voll einsetzen. Ich habe dadurch die Abteilung wechseln müssen und verdiene jetzt 934 Euro weniger."