Nachhaltigkeit

Erweiterung der Webseite zum Themenkomplex Nachhaltigkeit nach Transparenzverordnung

Nachhaltigkeit geht uns alle an. Sie ist das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so schnell und so weit wie möglich zu begrenzen. Sämtliches Handeln ist ganzheitlich auf diese Ziele auszurichten, um jetzige und nachfolgende Generationen vor Schaden zu schützen und ihnen eine lebenswerte Welt zu bieten bzw. zu hinterlassen.

 

Zur Zielerreichung müssen nicht nur Staatengemeinschaften und Einzelstaaten sowie ihre Regierungen, Institutionen und Bürger beitragen, sondern auch Unternehmen aus allen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen. Ein verbales oder geschriebenes Bekenntnis zur Nachhaltigkeit reicht dabei nicht aus. Es geht vielmehr darum, das jeweilige Handeln an Ergebnissen zu messen und diese transparent zu veröffentlichen bzw. anhand von objektiven Maßstäben (Benchmarks) zu vergleichen.

 

Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten in diesem Zusammenhang die sogenannte Offenlegungsverordnung zum Thema Nachhaltigkeit erlassen, die ab 10.03.2021 in einem mehrstufigen Verfahren umgesetzt werden muss und auch Vermittler von Finanzinstrumenten und Finanzanlageprodukte betrifft. Darin werden unter der Abkürzung ESG drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung. Die Details dieser Verordnung und vor allem deren Umsetzung in der Praxis sind noch nicht restlos geklärt. Dennoch sind wir gesetzlich verpflichtet, bereits heute eine Stellungnahme abzugeben, in welcher Form wir den Bestimmungen dieser Verordnung nachkommen werden.

 

Wir nehmen das Thema der Nachhaltigkeit sehr ernst und werden sämtliche Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit den Investmentfondsgesellschaften, den Ratingagenturen und Datenlieferanten vollumfänglich erfüllen, ohne es aktiv – im Sinn dieser Verordnung - zu bewerben. Im Kern geht es in einer ersten Stufe darum, eine Systematik zu entwickeln, so genannte Nachhaltigkeitsrisiken in Finanzinstrumenten zu identifizieren, um mit angemessenen Maßnahmen darauf reagieren zu können.

 

Entsprechende Risiken können bei den Zielinvestments der Investmentfonds anfallen, die nach den Angaben der Kunden zu ihrer Erfahrung, Risikotragfähigkeit und Präferenz ausgewählt werden. Es liegt ferner im Bestreben der Produkthersteller der Finanzinstrumente, entsprechenden Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren und auszuschalten.

 

Hierzu werden in den kommenden Monaten spezifische Ausschlusskriterien entwickelt, um solche Unternehmen, die Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund von Extremwetterereignissen oder dem Klimawandel überdurchschnittlich ausgesetzt sind, zu erkennen und ggf. aus den Portfolios zu entfernen. Dies geschieht in Zusammenarbeit der Produkthersteller mit Ratingagenturen und Datenlieferanten und den jeweiligen Herstellern der Finanzinstrumente. Aufgrund der aktuell noch fehlenden bzw. unzureichenden Datenlage nehmen wir im Sinn der Offenlegungsverordnung von der Option der sogenannten Opt-Out Möglichkeit Gebrauch und werden wir diese Informationen jedenfalls zu einem späteren Zeitpunkt offenlegen, sobald diese Informationen am Markt verfügbar sind.

 

Bereits heute können bei der Auswahl von Finanzinstrumenten die auszuwählenden Finanzinstrumente auf solche nachhaltige bzw. ESG konforme Investmentfonds hin selektiert werden, die auf besonderen Kundenwunsch das Thema Nachhaltigkeit in unterschiedlicher Abstufung berücksichtigen. Hinsichtlich der Informations- und Berichtspflichten im Zusammenhang mit nachhaltigen Finanzinstrumenten verweisen wir auf die Angaben der Produktgesellschaften; eine darüberhinausgehende Überprüfung dieser Angaben ist uns nicht möglich.

Diese, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigenden Finanzinstrumente werden in 3 Kategorien unterteilt:

 

Kategorie A: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Taxonomieverordnung).

Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Tätigkeit ein solches Finanzinstrument zumindest einem Umweltziel dient und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet, die wirtschaftliche Tätigkeit nicht gleichzeitig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt, die wirtschaftliche Tätigkeit unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (betrifft Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Leitsätze in der Unternehmensführung etc.), sowie dabei die entsprechenden technischen Vorgaben, die an Kennzahlen gemessen werden, eingehalten werden (z. B. Schwellenwerte für Emissionen oder CO2-Fußabdruck).

 

Darüber hinaus nennt die Taxonomieverordnung 6 Umweltziele, nämlich

  • den Klimaschutz
  • die Anpassung an den Klimawandel
  • die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme

 

Kategorie B: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Offenlegungsverordnung).

 

Innerhalb der Kategorie B, also bei Finanzinstrumenten gemäß Offenlegungsverordnung ist zu unterscheiden in Produkte gemäß

  • Art 8 (auch „hellgrün“ genannt) und
  • Art 9 (auch „dunkelgrün“ genannt).

 

Bei Produkten gemäß Art 8 werden diese ökologischen und sozialen Kriterien berücksichtigt und bei Art 9 wird in Firmen investiert, die explizit diese Nachhaltig-keitsziele verfolgen.

 

Darüber hinaus hat der Konzern dem mein Haftungsdach FinanzAdmin angehört, nämlich die in Deutschland ansässigen Fondskonzept AG, aus eigener Initiative einen Kodex zum Thema Nachhaltigkeit ausgearbeitet, der kontinuierlich weiterentwickelt wird. So unterstützt die FondsKonzept ihre Berater aktiv zum Thema Nachhaltigkeitsinvestments und stellt im hausinternen System des Maklerservicecenters entsprechende Analysetools bereit. Diese Tools werden ebenfalls fortlaufend ausgebaut.

 

Gleichzeitig verpflichtet sich die Fondskonzept AG ihren ökologischen Fingerabdruck als Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehören die führende Position und Tradition als digitaler Infrastrukturdienstleister für Vermögensberater, Versicherungsvermittler und unsere Kunden. Mit Pioniergeist und Innovationskraft ist es in den vergangenen Jahren gelungen, Wertschöpfungsketten in der Beratung und Administration digital und möglichst papierlos und damit ressourcenschonend abzubilden. Hiervon profitieren auch wir über das Haftungsdach der FinanzAdmin.

 

Darüber hinaus forcieren wir Kundentermine nach Möglichkeit mit digitalen Kommunikationsmitteln wahr zu nehmen. Sofern vom Kunden ein persönlicher Kontakt gewünscht oder aufgrund mangelnder Ausstattung mit digitalen Endgeräten unvermeidbar ist, versuchen wir die entsprechenden Wegstrecken so emissionsfrei wie möglich zurückzulegen und je nach Entfernung und Verfügbarkeit entsprechende Alternativen wie öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad zu nutzen.

 

Schulungen, Weiterbildungen und Seminare werden primär online in Form von Webinaren wahrgenommen, um Umweltbelastungen durch die An- und Abreise mit Kraftfahrzeugen und die daraus resultierenden Emissionen durch Stickoxide, Kohlendioxid und Feinstaub zu vermeiden. Hinzu kommt das unvermeidbare Anreisen zu Veranstaltungen meist mit Fahrgemeinschaften bewerkstelligt werden.

 

Die Vergütung der FinanzAdmin für die Vermittlung von Finanzinstrumenten wird derzeit nicht von nachhaltigen Merkmalen oder Eigenschaften ihrer Zielinvestments beeinflusst.